Infos
Satzungsänderungen
In der letzten Jahreshauptversammlung wurden die §§ 8-10 geändert. Da auch noch in der nächsten JHV § 3 angepasst werden muss, gilt noch die alte Fassung vom 05.06.1974 unter Berücksichtigung der Änderung vom 08.02.1979.
Liebe Vereinsmitglieder
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
in Kraft. Damit besteht ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht.
Teils schreiben die neuen Vorschriften die bisherigen Regelungen fort.
Einige Regelungen greifen die voranschreitende technische Entwicklung
auf.
Da weniger als zehn Personen in unserem Verein mit der automatisierten
Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind, ist die Bestellung
eines Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich.
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter
Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über
persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein
verarbeitet.
Sie können wie bisher als Vereinsmitglied darauf vertrauen, dass die
Vertraulichkeit Ihrer Daten jederzeit sichergestellt ist. Ihre Daten geben
wir grundsätzlich nicht an Dritte weiter.
Soweit die in den Vorschriften der DSGVO beschriebenen Voraussetzungen
vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
Wir wünschen weiterhin viel Spaß bei der Ausübung unseres geliebten
Tennissports.
Es gilt noch zu berichten über die von uns anlässlich der Jahreshaupt-
versammlung vom 27.02.2018 beschlossene Satzungsänderung.
Das Amtsgericht Marburg –Registergericht- erachtet es als nicht zulässig,
die Mitgliederversammlung u.a. „in der dafür bestimmten Tageszeitung“
einzuberufen( § 8 der Satzung). Die Tageszeitung müsse genau benannt
sein.
Ferner stösst sich das Gericht an der seinerzeit nach ausgiebiger Diskussion
festgelegten Zahl von 35 Mitgliedern, die eine außerordentliche Mitglieder-
versammlung verlangen können ( § 9 der Satzung). Hier müsse entweder
eine Quote oder ein prozentualer Anteil zugrunde gelegt werden.
Wir belassen es daher bei den zu § 7 und § 17 beschlossenen Satzungs-
änderungen und werden die §§ 8 bis 10 bei der nächsten Jahreshaupt-
versammlung in der vom Gericht gewünschten Form zur Abstimmung
vorschlagen.
Der Vorstand
Schleifchenturnier 2018
Das traditionelle Schleifchenturnier an Pfingsten war wieder ein voller Erfolg.Teilnehmer und viele Zuschauer waren begeistert. Viele neue Mitglieder konnte der 1. Vors. Uli Weidenhaus begrüßen. Bis in den Abend wurde gespielt. Natürlich kam auch das leibliche Wohl nicht zu kurz.


Ist der Streit um Aus- oder Nicht-Aus- Bälle auf dem Tennisplatz bald Vergangenheit?
Welcher Tennisspieler kennt diese Diskussionen nicht, ob der Ball gut oder nicht gut war. Ein Franzose hat nun ein Gerät erfunden, welches Streitereien überflüssig macht. Für erschwingliche 200 Dollar wird das Gerät auf einen Tennisnetzpfosten montiert und kalibriert. Bis auf maximal 20 mm Abweichung bei einer Genauigkeit von 99% wird akustisch und durch Lichtzeichen angezeigt, wenn der Ball die Linie überschritten hat.
Im Vergleich zu dem Profigerät "Hawk-Eye" ist dieses in/out- Gerät sensationell günstig. Verbesserungen hinsichtlich der Genauigkeit sind angekündigt worden.
Eigentlich zu schön, um wahr zu sein. (Stand: 5.3.17)
Überzeugen Sie sich selbst:
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TV Wehrda schafft Defibrillator an
Im Vereinsheim des TV Wehrda fand am 27.10. eine Informationsveranstaltung über den neuen Defibrillator statt, den der Verein im Eingangsbereich seines Clubheims auf der linken Seite installiert hat. Möglich gemacht wurde die Anschaffung durch eine großzügige Geldspende des Vereinsmitgliedes Klaus Meusser. Auch die Stadt Marburg beteiligte sich mit einem namhaften
Betrag.
Der Vereinsvorsitzende Ulrich Weidenhaus sprach von zwiespältigen Gefühlen, die sich bei der Aufstellung des Gerätes einstellen. Einerseits empfinde der Verein große Freude ein solch nützliches, unter Umständen lebensrettendes medizinisches Gerät zu besitzen. Andererseits hoffe man jedoch, dass der Ernstfall den Defibrillator einsetzen zu müssen, nie eintreten werde.
Herr Steih-Winkler von der Stadt Marburg erläuterte als Referent die Anwendungs- und Wirkungsweise des Defibrillators. Oberster Grundsatz sei, dass man nichts falsch machen könne. Falsch sei allenfalls, nichts zu tun. Bei einem sog. Herzkammerflimmern tritt Bewustlosigkeit ein. Es sollte nun eine sofortige Herzdruckmassage durchgeführt werden,
bis der zuvor unter der Rufnummer 112 zu Hilfe gerufene Notarzt eintrifft.
Beim Einsatz des Defibrillators gibt das Gerät Sprachanweisungen, so dass der Helfer nichts falsch machen kann. So werden einem bewusstlosen Patienten mit Verdacht auf Herzstillstand zwei Elektroden auf die entblößte Brust geklebt, über die ein EKG abgeleitet wird. Die eine Elektrode wird rechts oberhalb des Brustbeins und die andere linksseitig am Brustkorb platziert.
Nach der Analyse des Herzrhythmus gibt eine automatische Stimme den Ersthelfern das
Kommando zum weiteren Vorgehen, wobei die Anweisungen Sprechpausen enthalten, in denen man die Vorgaben erfüllen kann. Empfiehlt die Stimme die Taste für die Defibrillation zu drücken, ist unbedingt Abstand zu dem Patienten zu halten. Danach wird die Herzdruckmassage fortgesetzt, wobei die auf den Brustkorb aufgesetzten Hände 30 Kompressionen ( 5 bis 6 mal tief eindrücken) durchführen sollen, bevor der Patient zweimal bei zugehaltener Nase Mund-zu-Mund beatmet wird.
Wie wichtig ein Defibrillator werden kann, berichtete ein Vereinsmitglied, dem es gelang einer Person in einem Fitness-Studio das Leben zu retten, weil dort ein Defibrillator zur Verfügung stand.


Herren Steih-Winkler, Weidenhaus (1.Vors.), Meusser
